Erst- & Wiederzulassung (Fahrzeuge aus dem Ausland)
Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren erworben haben und dieses in Berlin zulassen möchten, benötigen Sie folgende Formulare:
Antrag auf Zulassung ---> zum ausdrucken hier klicken
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist und lassen das Bevollmächtigtenfeld frei, da wir uns als Zulassungsdienst dort einstempeln müssen
Sepa-Mandat ---> zum ausdrucken hier klicken
Bitte lassen Sie das Feld unten "Datum der Zulassung" frei, da die Behörde bei Zulassung des Fahrzeuges das Datum einträgt!
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, liegen aber auch in unserem Büro bereit zum unterschreiben.
Benötigte Unterlagen für eine Zulassung:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung im Original des neuen Fahrzeughalters
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- ein Vollgutachten (entfällt, wenn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorliegt und die EG-Typengenehmigungsnummer eingetragen ist)
- wenn das Fahrzeug aus Drittstaaten kommt, ist ein Vollgutachten und eine Abnahme der EG-Typengenehmigung notwendig
- eine gültige TÜV-Bescheinigung, sofern das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- wenn das Fahrzeug nicht aus der EU kommt, benötigen wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt
- eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung von der KFZ-Versicherung)
- einen Kaufvertrag mit ausgewiesener MwSt als Eigentumsnachweis (Sollte die Rechnung keine ausgewiesene MwSt haben, benötigen wir die Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke ausgefüllt)
- die alten Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
Wenn Sie das Fahrzeug gewerblich zulassen wollen, benötigen Sie zu den oben genannten Unterlagen noch folgende:
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.) Hinweis: Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönliche haftende Gesellschafter ist
- Vereinsregister bei Vereinen und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- Bei Krankenwagen und Taxi zusätzlich die Genehmigungsurkunde
- bei Ärzten und ähnliche die Approbationsurkunde und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- bei Freiberufler den gewerblichen Mietvertrag
Hinweis: bei juristischen Personen reicht eine Kopie vom Ausweis (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.)
Hinweis: |
1. Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese den Brief zur Zulassungsstelle In diesem Fall benötigen Sie zwingend die Fahrgestellnummer und Briefnummer!
3. Bei einem Einzelunternehmen und bei einer GbR, darf die eVB nicht auf "Firma" ausgestellt sein, da Sie keine juristischen Personen sind. |